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Gesunde Zähne - Strahlendes Lächeln - Volles Vertrauen

Die Preise sind Richtpreise. Abweichungen sind aufgrund von individuellen Bedürfnissen und Wechselkursdifferenzen möglich. Einen genauen Heil- und Kostenplan bekommen Sie nach der Konsultation mit unseren Ärzten. 

Gesundheitskasse

Fragen und Antworten

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Wie erhält man Unterstützung von der Krankenversicherung?

Für viele unserer österreichischen Patienten ist die Erstattung der Behandlungskosten ein wichtiges Thema. Obwohl wir eine Zahnarztpraxis in Ungarn sind, haben wir viel Erfahrung mit österreichischen Krankenversicherungen.

Die von uns angefertigten Behandlungspläne und Rechnungen sind in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wie Österreich und Deutschland vollgültig. Sie erhalten eine vollständige Dokumentation in deutscher Sprache, die von Ihrer Gesundheitskasse gefordert ist, damit Sie die gleiche Unterstützung wie in Ihrem Heimatland erhalten.

Viele Patienten unterschätzen die Möglichkeiten der Kostenerstattung. Es ist ratsam, sich vor dem Besuch bei uns von der Gesundheitskasse beraten zu lassen. Im Einzelfall sind die erbrachte Leistung und die Gesundheitskasse bzw. der Versicherer entscheidend.

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Wie das funktioniert?

  1. Den von uns ausgestellten Behandlungsplan sollen Sie an Ihre Gesundheitskasse schicken, die Sie über die Höhe des voraussichtlichen Zuschusses informieren wird.
  2. Sollte sich Ihr Behandlungsplan während der Behandlung aus irgendeinem Grund ändern, werden wir für Sie überarbeitete Unterlagen erstellen.
  3. Sie zahlen den vollen Betrag für Ihre durchgeführte Behandlung in unserer Klinik und anschließend schicken Sie Ihre Rechnung an Ihre Gesundheitskasse weiter. Den Zuschuss erhalten Sie von Ihrer Gesundheitskasse.
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Welche Zähne werden von der Gesundheitskasse bezahlt?

Seit dem 1. Oktober 2020 übernimmt die Gesundheitskasse in der Regel für Zahnersatz, also Kronen, Brücken und Prothesen, 60 Prozent der Kosten, die im Falle der so genannten Regelleistung nach einem bestimmten Befund ermittelt werden. Die übrigen 40 Prozent müssen die Patienten selbst bezahlen.

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Wann werden Zahnimplantate von der Gesundheitskasse bezahlt?

Zahnimplantate werden von den gesetzlichen Gesundheitskassen nicht übernommen. Sie bezuschussen jedoch auf Implantaten befestigten Zahnersatz.

Der Festzuschuss beträgt 60 Prozent der Regelversorgung. Fehlt ein Zahn, ist die Regelleistung eine Brücke.

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Welche Verblendungen zahlt die Gesundheitskasse?

Die Gesundheitskasse definiert Verblendgrenzen. Sie reichen vom Oberkiefer bis zum fünften Zahn und vom Unterkiefer bis zum vierten Zahn.

Das heißt, die Gesundheitskasse bezuschusst die Teilverblendung des Oberkiefers auf Zähnen, die nicht weiter als die hinteren Backenzähne zurückliegen.

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Was zahlt die Gesundheitskasse bei einer Keramikkrone?

Die gesetzliche Gesundheitskasse zahlt immer den gleichen Betrag, unabhängig davon, welche Krone Sie wählen.

Für eine einzige Krone erhalten Sie einen festen Mindestzuschuss von 210,69 € im Seitenzahnbereich (ab dem 1. Januar 2013), mit einem Zuschuss von 60%.

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Welche Behandlungen muss die Gesundheitskasse übernehmen?

Dies gilt zum Beispiel für die Entfernung von Karies und die Füllung der entstandenen Löcher, Wurzelbehandlungen oder Zahnextraktionen.

Auch die Parodontalbehandlung oder die einmal jährlich stattfindende Zahnsteinentfernung wird von der Krankenkasse übernommen.

Beratung

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.

Leistungen

In unserer Zahnklinik verwenden wir moderne Technologien und hochwertige Materialien.

Zahnimplantat

Implantat

Zahnkrone

Zahnkrone

Zahnbrücke

Zahnbrücke

unsichtbare Zahnspange

Zahnregulierung

professionelle Zahnreinigung
Mundhygienische Behandlung
Zahnaufhellung
Zahnbleichung

Konsultation

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir beraten Sie gerne.

Erfahrungen

5 Stars

Mehr als 200 Patientenerfahrungen auf Google

Qualitätspolitik

Patientensicherheitsanforderungen entspricht. Zu diesem Zweck betreiben wir ein effektives Qualitätsmanagementsystem und streben dessen kontinuierliche Weiterentwicklung an, um die konstante, einwandfreie Qualität unserer Dienstleistungen sowie die fortlaufende Verbesserung und Zufriedenheit unserer Patient:innen und Partner zu gewährleisten.

Unser Ziel ist es, unter Berücksichtigung der sich verändernden Marktbedingungen durch besser organisierte Prozesse eine qualitativ hochwertige Dienstleistung anzubieten, die unseren Patient:innen ein Premium-Serviceerlebnis garantiert. Unsere Verpflichtung zur Qualität wird durch folgende Mittel verwirklicht:

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modernste technische Ausstattung

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hochqualifiziertes Fachpersonal
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mehrstufige Kommunikation
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patientenzentrierter Ansatz
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moderne Infrastruktur
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qualitativ hochwertige Implantatsysteme (Premium-Positionierung)

Zur Umsetzung unserer Verpflichtung orientieren wir unsere wertschöpfenden Kernprozesse am Standard MSZ EN ISO 9001:2015, basierend auf einem etablierten und betriebenen Qualitätsmanagementsystem, das insbesondere folgende Anforderungen berücksichtigt:

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kontinuierliche Verbesserung der wertschöpfenden Kernprozesse
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Sicherstellung der Konformität unserer Dienstleistungen mit den relevanten gesetzlichen, patientensicherheitsbezogenen und normativen Anforderungen sowie den Erwartungen unserer Patient:innen
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Erreichen einer gleichbleibenden Qualität im Sinne der Eigentümerinteressen
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Einsatz qualifizierter, erfahrener und engagierter Mitarbeiter:innen sowie Einbeziehung von Partnern
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Steigerung des geschäftlichen Erfolges und der Wirtschaftlichkeit unseres Unternehmens
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Förderung der beruflichen Weiterbildung unserer Mitarbeiter:innen zur weiteren Steigerung der Qualität und Zufriedenheit

„Zahnmedizin mit Herz“

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Mo-Fr: 08:00-17:00

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